Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
23.09.2026
20 Millionen Euro für Tierheime und Wildtierauffangstationen zur Verbesserung und Sicherung der Unterbringung von Tieren
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat heute seine neue Förderrichtlinie zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren veröffentlicht.
Wir freuen uns, dass die letztjährige Ankündigung der Landesregierung, aus dem Sondervermögen des Bundes die Tierheime und Wildtierauffangstationen zu unterstützen, tatsächlich ihre Umsetzung gefunden hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen als einziges Bundesland insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung stellt, die nun durch die genannten Einrichtungen für Sachinvestitionen abgerufen werden können.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Unsere Tierheime bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren an. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Aufnahme von Tieren aus privaten Haushalten angeboten, die aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden müssen. Dadurch stellen unsere Tierschutzvereine dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren selber nicht vorhalten. Sie sind damit der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und es war nur folgerichtig, eine Förderung für den Neubau, die Sanierung, Modernisierung oder die notwendige Ausstattung zu ermöglichen.“
Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten: die Förderung umfasst lediglich Einrichtungen, die eine tierschutzgerechte Unterbringung zur amtlichen Verwahrung von Tieren - Fund-, Einziehungs- und Unterbringungstieren - anbieten.
Hierzu Ruhnke: „Die Tierschutzvereine, die Tag und Nacht dafür sorgen, dass Tieren in Not geholfen wird und dabei nicht selten an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, fallen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement im karitativen Tierschutz durch das Raster der Förderung.“
Unsere Tierschutzvereine mit und ohne Einrichtung stehen zunehmend vor großen Herausforderungen. So müssen immer mehr Tiere in schlechter körperlicher Verfassung über immer längere Zeiträume betreut und behandelt werden. Neben dem damit verbundenen Kostendruck stellen auch die damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen, denen sich Tierschützer ausgesetzt sehen, eine wachsende Herausforderung dar.
Ruhnke betont hier eindringlich: „Aufgrund der vorgenannten Überlastungen, der dadurch explodierenden Kosten und mangelnden Unterstützung steht der karitative Tierschutz vor dem Aus. Im Ergebnis löst die Förderung des ML nicht das Grundproblem der dauerhaften Finanzierungslücken unserer Tierschutzvereine. Es bedarf daher einer langfristigen Förderung, um die amtliche Verwahrung von Tieren und den karitativen Tierschutz in den Einrichtungen dauerhaft zu sichern. Hierzu wäre ein Gesetz analog des Niedersächsischen Sportfördergesetzes erforderlich oder eine Niedersächsische Tierschutzstiftung, die den Tierschutzvereinen mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital eine dauerhafte Förderung sicherstellen kann.“